Konzentration auf das Wesentliche
KANZLEI
KANZLEI
Kompetente Vertretung vor dem Bundesgerichtshof
Von 2007 bis 2021 waren Friedrich-Wilhelm Engel und Axel Rinkler zur gemeinsamen Berufsausübung (ENGEL RINKLER) verbunden. Nach dem Ausscheiden von Rechtsanwalt Engel wird die Kanzlei von Rechtsanwalt Rinkler weitergeführt. Entsprechend der besonderen Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichthof ist die Tätigkeit auf dieses Gericht und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) fokussiert, eine Vertretung erfolgt in Verfahren der Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtsbeschwerde, sowie in Berufungen bei Patentnichtigkeitsachen und in Vorabentscheidungsverfahren.
Das Selbstverständnis der gemeinsamen Kanzlei gilt nach wie vor:
"Wir verstehen uns als Spezialisten für die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof. Aufbauend auf den Leistungen der vorinstanzlichen Kolleginnen und Kollegen, streben wir für unsere Mandanten ein optimales Ergebnis in der dritten Instanz an. Es versteht sich von selbst, dass es dazu häufig einer Teamarbeit mit Mandanten, Syndikus-, Rechts- und Patantanwälten bedarf.
Regelmäßig haben wir umfangreiche Gerichtsakten durchzuarbeiten, um zunächst die Erfolgsaussichten des angestrebten Rechtsmittels zu beurteilen. Da wir mit dem Verfahren noch nicht befasst waren, sind wir insoweit unbefangen. Wird das Rechtsmittel begründet, gilt es unter Einsatz unserer langjährigen Erfahrung, den Prozesstoff aus den Instanzen schriftsätzlich aufzubereiten und auf die wesentlichen Punkte zu konzentrieren."
Die Kanzlei bearbeitet das Zivilrecht in seiner gesamten Breite, mit einem Schwerpunkt im gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht, Kartellrecht und Transportrecht.
Weitere Informationen über die spezielle Tätigkeit der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte finden Sie auf den Seiten der Rechtsanwaltskammer beim BGH.
RECHTSANWÄLTE
RECHTSANWALT
AXEL RINKLER
Rechtsanwalt seit 1987, im Mai 2007 Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof, nach mehrjähriger Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer renommierten BGH-Kanzlei. Davor Refendariat in Baden-Württemberg, Studium in Heidelberg und Abitur an der Europäischen Schule Karlsruhe.
Diverse Veröffentlichungen: Mitautor in Kommentaren zum HGB und zur Anwaltshaftung, Urteilsanmerkungen, Festschriftbeiträge und Vorträge.
Mitgliedschaften (Auswahl):
Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV (davit)
Deutsche Gesellschaft für Transportrecht (DGTR)
Verein der Rechtsanwaltschaft beim BGH e. V.
KONTAKT
RINKLER
RECHTSANWALT BEIM BUNDESGERICHTSHOF